Guten Tag Thomas B.,
vielen Dank für Ihre Fragen! Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch keine seriöse Angabe zu den notwendigen Rodungen und Fällungen machen. Dafür muss die Feintrasse mit allen Eingriffsflächen (Maststandorte, Zuwegungen, Lagerplätze, Trommel- und Windenplätze etc.) im Detail feststehen. Der genaue, flächenscharfe Bedarf an Rodungen und Fällungen wird im Zuge der Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung im Rahmen des Forstrechtlichen Einreichoperats dargelegt. Die Grobtrasse ist lediglich ein Korridor, in welchem der genaue Verlauf der Trasse derzeit geplant wird.
Allgemein kann Folgendes zu Rodungen/Fällungen gesagt werden: Bei einer Freileileitungstrasse kommt es in der Bauphase zu befristeten Rodungen für Arbeitsflächen rund um den Mastbereich. Diese Flächen werden nach Bauende rekultiviert. Dauernde Rodungen sind lediglich für die Maststandorte selbst notwendig. Auch auf dieser Fläche ist Bewuchs in Form von Sträuchern oder Gehölz in geringer Höhe möglich. In der Betriebsphase sind Fällungen im Trassenstreifen insofern notwendig, als dass der sichere Betrieb der Leitung gewährleistet werden muss. Bäume die im sogenannten Schutzbereich den erforderlichen Sicherheitsabstand zu den Leiterseilen nicht mehr einhalten, müssen entnommen werden. Die Breite des Sicherheitsbereichs hängt von der Topographie, den Baumhöhen, der Masthöhe und der Höhe der Seildurchhänge im Spannfeld ab.
Beste Grüße
Ihre APG
Rodung
Von "Ihre Fragen"
Zum Projekt
Bei der jetzigen Grobtrasse muss ungefähr wieviel Wald gerodet werden?
Gibt es eine gesetzliche Obergrenze in ha der Waldrodung bei diesem Projekt oder wird dies erst beim UVP festgelegt?
Geben sie die Zahlen bekannt, die ihnen zur Verfügung stehen.
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Letztes Update: 17. März 2026
Veröffentlicht am 17. März 2026
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