Guten Tag Thomas B.,
vielen Dank für Ihre Fragen! In diesem Gebiet sind die detaillierten Planungsarbeiten noch nicht abgeschlossen, deshalb können wir Ihnen leider noch keine konkreten Informationen anbieten. Grundsätzlich gilt: Laut Norm muss der Mindestabstand zwischen den Leiterseilen der ÖBB-Leitung und der APG/KNG-Leitung 3 Meter betragen. Die Höhe der Masten hängt vor allem davon ab, an welcher Stelle sich die Leitungen im Spannfeld kreuzen, da bei beiden Leitungen der Durchhang berücksichtigt werden muss. Da die genauen Standorte der Masten noch nicht feststehen, können wir derzeit keine exakten Angaben zu den Höhen machen.
Beste Grüße
Ihre APG
Masthöhe bei Querung der ÖBB 15kV/110KV Leitung
Von "Ihre Fragen"
Zum Projekt
Welche Mindesthöhe müssen die Masten, welche in Dellach/Drau zweimal ÖBB 15Kv/110 KV Leitungen queren (Höhe Holztratten und einmal nähe Draubrücke ) haben?
Welcher Mindestabstand muss bei diesen Querungen zu den ÖBB Leitungen(15/110kV) mit den APG/Kelag 380Kv/110KVLeitungen bestehen?
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Letztes Update: 20. März 2026
Veröffentlicht am 20. März 2026
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